Kalenderblatt Oktober 2018

Oktober 2018

Die Gebiets- und Verwaltungsreform des Schwalm-Eder-Kreises

Die Geschichte der Landkreise mit dem Aufbau der Verwaltung vollzog sich über einen langen Zeitraum. Am 29. Juni 1821 erließ Kurfürst Wilhelm II. die Kurhessische Verordnung. Damit wurden die mittelalterliche Einteilung der Fürstentümer und andere aus der Zeit des Absolutismus stammende Gebietsbezeichnungen abgeschafft. Aus den Grafschaften wie Ziegenhain, den Fürstentümern wie Fritzlar und den ehemals kurmainzischen Gebieten wie Naumburg wurde ein einheitlicher Staat geschaffen und das gesamte kurhessische Staatsgebiet in vier Provinzen aufgeteilt: Niederhessen, Oberhessen, Fulda und Hanau. Die Kreise Homberg, Fritzlar und Melsungen gehörten zur Provinz Niederhessen, der Kreis Ziegenhain zu Oberhessen. Die Einteilung der Landkreise war an die damaligen örtlichen Verkehrsverhältnisse angepasst. Es gab noch keine Eisenbahn, auch fehlten viele Verbindungsstraßen zwischen den Ortschaften. Es existierten lediglich einige Schotterstraßen, die weit auseinander liegende Ziele verbanden. Mit der Gründung der Landkreise wurden Verwaltung und Gerichtswesen neu geregelt. Statt der Verbindung verschiedener Verwaltungszweige in einer Hand durch die zuvor üblichen Amtsmänner und Rentmeister, erfolgte nun eine Aufteilung in verschiedene Fachsparten. An der Spitze des Staates stand nach wie vor der Kurfürst mit den vier Departements der Justiz, des Inneren, der Finanzen und des Auswärtigen mit der Verwaltung des kurfürstlichen Hauses. In den Provinzen vewalteten Kreisräte ihre Kreise.

Mit der Verordnung vom 07.07.1851 erhielten die Kreisämter die Bezeichnung Landratsämter. Im Zuge der Territorialreform im Jahre 1932 wurden die Kreise Fritzlar und Homberg zusammengelegt, Homberg verlor dabei seine Funktion als Kreisstadt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde ein möglichst einheitlicher Vewaltungsaufbau benötigt, um die Kriegsfolgelasten zu bewältigen. Am 31.3.1945 setzte die Hessische Landesregierung eine Kabinettskommission ein, die eine Vewaltungsreform vorbereiten sollte. Am 22.11.1947 legte die Kommission ihren Bericht vor, der umfassende Vorschläge zur Reform der Staatsvewaltung, zur Finanzreform und zu allgemeinen Rationalisierungsmöglichkeiten enthielt, die aber nicht umgesetzt wurden. Bis zur Durchsetzung einer endgültigen Gebietsreform dauerte es noch rund 30 Jahre, in denen die verschiedenen Möglichkeiten politisch heftig diskutiert wurden. Im Jahr 1969 gab es in Hessen 2642 Gemeinden, 39 Landkreise und 9 kreisfreie Städte. Die hohe Anzahl an Gemeinden und Kreisen sollte vermindert werden, um mittels größerer Vewaltungseinheiten leistungsfähigere Gemeinden und Landkreise zu schaffen. Von 1972 bis 1977 wurde die Gebietsreform durchgeführt. Den Gemeinden wurden finanzielle Anreize für einen freiwilligen Zusammenschluss geschaffen, eine Zwangszusammenlegung drohte ab dem 1. Juli 1974. Mit dem In-Kraft-Treten der letzten Neugliederungsgesetze am 1. Januar 1977 sollte die Gebietsreform abgeschlossen sein. Danach gab es in Hessen sechs kreisfreie Städte und 416 kreisangehörige Gemeinden in 20 Landkreisen. Eine Abhandlung über die Vewaltungs- und Gebietsreform in Wabern kann in der Chronik von 1992 nachgelesen werden. Ab dem 01.01.1974 wurden die Kreise Fritzlar-Homberg (FZ), Melsungen (MEG) und Ziegenhain (ZIG) zum Schwalm-Eder-Kreis mit Sitz der Kreisvewaltung in Homberg (Efze) zusammengeschlossen. Wir blicken zurück:

In einem Artikel vom 27.10.1971 berichtete die Hessische Allgemeine (HA) von einer Grundsatzerklärung des Kreistages FZ. In der Sitzung hatten sich einstimmig alle Fraktionen für eine Neugliederung der Kreise und ihrer Gemeinden ausgesprochen. Bereits im Dezember 1971 votierte eine Verhandlungskommisson für einen Zusammenschluss der Kreise Melsungen, Fritzlar-Homberg und Witzenhausen. Im gleichen Monat wurde Gespräche mit Vertretern des Landkreises ZIG geführt. Dort war zuerst eine gewisse Zurückhaltung zu erkennen. Erst im März 1972 hatte sich der Schwälmer Landkreis mit einer Zusammenlegung mit Melsungen und Fritzlar-Homberg abgefunden. Später sprach man nicht von Zustimmung sondern von Akzeptanz. Im Dezember 1972 begann das Anhörungsverfahren für die Kreisreform über den sogenannten "Schwalmkreis". Am 27.02.1973 berichtete die HA vom Ja des Kreistages FZ zum Gebietsreform des "Niederhessenkreises" mit dem vorläufigen Vewaltungssitz in Fritzlar. Bereits am 26.02.1973 hatte die HA vor der Kreistagssitzung MEG berichtet. Dort hatte man sich gegen die Bezeichnung "Schwalmkreis" gewandt und ebenfalls "Niederhessenkreis" vorgeschlagen. Unter der Überschrift "Widerspruch gegen vorgeschlagene Kreisneuordnung ist zwecklos" erschien am 27.02.1973 in der HA ein Bericht über die Sitzung des Kreistages des Landkreises ZIG. Das Gremium hatte sich für Schwalmstadt als Vewaltungssitz des neuen Kreises ausgesprochen. Die Diskussion über die zukünftige Kreissstadt als Vewaltungssitz war nun endgültig eröffnet. In allen folgenden Stellungnahmen spielte oft der Lokalpatriotismus eine Rolle. Es wurden Melsungen, Homberg, Ziegenhain, Borken und Fritzlar vorgeschlagen. Der Ausschuss für die Vewaltungsreform des Hessischen Landtages traf am 23.08.1973 mehrheitlich die Entscheidung, dem Landtag für seine Sitzung am 19.09.1973 die Stadt Homberg (Efze) als Kreisstadt für den neuen Großkreis vorzuschlagen. Vor dem Anhörungsausschuss hatten sich auch die Personalräte aller beteiligten Vewaltungen mehrheitlich für Homberg ausgesprochen. Am 06.09.1973 beriet der Landtagsausschuss für die Vewaltungsreform den Entwurf des Gesetzes zur Gebietsreform der nordhessischen Landkreise und gab dabei die Empfehlung ab, dem neuen Kreis die Bezeichnung "Schwalm-Eder-Kreis" zu geben und Homberg als Sitz der Kreisvewaltung zu bestimmen. Das Gesetz wurde am 28.09.1973 verkündet und trat am 01.01.1974 in Kraft.

Oberstes Ziel des damaligen Landrats August Franke war es, die bisherigen Kreisvewaltungen in Melsungen, Fritzlar und Schwalmstadt (Ziegenhain) zusammenzuführen. So wurden bereits Dienststellen, mit keinem oder wenig Publikumsverkehr ab April 1974 in Homberg in angemieteten Räumen eingerichtet. Nach einem Behördentausch zwischen dem Finanzamt Homberg und der Kreisvewaltung, die Entscheidung beruhte auf einem Kreistagsbeschluss vom 05.05.1975, und der Errichtung eines Erweiterungsbaues beim ehemaligen Finanzamtsgebäude in der Parkstraße 6 in Homberg (Efze) nahm ab dem 01.11.1976 die neue Kreisvewaltung endgültig ihre Arbeit auf. Außenstellen blieben in Melsungen, Fritzlar und Ziegenhain. Quelle: Gebiets- und Vewaltungsreform im Schwalm-Eder-Kreis, herausgegeben vom Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises.

Zurück zur Kalenderseite